1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Pure Taste GmbH, Baslerstrasse 73, 8048 Zürich (nachfolgend «Pure Taste») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Der Begriff umfasst alle Geschlechter und schliesst Kochkursteilnehmende, Eventkunden und Mieter des KochRaums ein. Für Private Events & Catering gilt ergänzend Teil 2, für die Akademie Teil 3, für die Vermietung des KochRaums Teil 4. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Teile 2 bis 4 diesem Allgemeinen Teil vor.

1.2 Leistung

Pure Taste erbringt gegenüber dem Kunden umfassende gastronomische Dienstleistungen und Veranstaltungen sowie die Vermietung des KochRaums. Pure Taste wahrt die Interessen ihrer Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags sorgfältig und professionell vorzugehen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden bzw. mit der Anmeldung und deren Bestätigung durch Pure Taste. Verlangt Pure Taste eine Anzahlung oder Vorauszahlung, gilt der Vertrag erst mit deren Eingang als verbindlich bestätigt. Unstimmigkeiten in einer Auftragsbestätigung sind innert drei Arbeitstagen zu melden. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als verbindlich.

1.4 Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Gegenüber Unternehmen verstehen sich Offerten exklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Gegenüber Privatkunden verstehen sich publizierte Preise inklusive Mehrwertsteuer.

1.5 Anzahlung und Vorauszahlung

Pure Taste kann in der Offerte bzw. Buchungsbestätigung eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung vorsehen. Höhe und Fälligkeit werden schriftlich vereinbart. Geleistete Anzahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Bei einer Stornierung werden sie an die geschuldeten Stornierungskosten gemäss dem jeweils anwendbaren besonderen Teil angerechnet. Ein Überschuss wird zurückerstattet.

1.6 Rechnung und Zahlungsverzug

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Beanstandungen einer Rechnung sind bis spätestens zum Ablauf der Zahlungsfrist mitzuteilen. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kann Pure Taste einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– pro Mahnung belasten.

1.7 Stornierung durch den Kunden

Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Massgeblich ist der Eingang bei Pure Taste. Die Stornierungskosten richten sich nach der Staffel des jeweils anwendbaren besonderen Teils (Ziff. 2.4, 3.6 bzw. 4.14). Alle Fristen verstehen sich in Kalendertagen vor dem Veranstaltungs- bzw. Kurstermin. Gelingt Pure Taste für den stornierten Termin eine anderweitige Vermietung oder Belegung, werden die daraus erzielten Nettoeinnahmen an die Stornierungskosten angerechnet.

1.8 Absage durch Pure Taste

Kann Pure Taste einen Termin aus schwerwiegenden Gründen (insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, behördliche Anordnung, bei Kursen auch zu geringe Teilnehmerzahl) nicht durchführen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

1.9 Haftung von Pure Taste

Pure Taste haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Hilfspersonen wird wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten der teilnehmenden Personen vor der Veranstaltung bzw. dem Kurs mitzuteilen. Für Reaktionen auf nicht gemeldete Allergien und Unverträglichkeiten übernimmt Pure Taste keine Haftung. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen des Kunden und seiner Gäste wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

1.10 Haftung des Kunden für Material und Einrichtung

Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung von Material und Einrichtung von Pure Taste (Einrichtung, Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche, Equipment etc.), verursacht durch ihn, sein Personal, beigezogene Dritte oder seine Gäste. Nicht vollständig oder beschädigt zurückgegebenes Material wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

1.11 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der in der Offerte vereinbarte Standort bzw. der in der Kursausschreibung aufgeführte Standort.

1.12 Gutscheine

Gutscheine können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder via Onlineshop bestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Gutscheine 24 Monate ab Ausstellung gültig. Vor Ablauf der Frist kann die Gültigkeit schriftlich oder telefonisch verlängert werden. Die Zahlungsfrist für Gutscheine beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen. Restguthaben können bei einer späteren Buchung angerechnet werden.

1.13 Rückgabe von Produkten

Korrekt gelieferte Produkte können nur in Ausnahmefällen, nach Absprache mit Pure Taste und auf Kosten des Käufers retourniert werden. Retournierte Produkte müssen unbenutzt, in der Originalverpackung und in verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rückerstattung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, abzüglich eines zustandsabhängigen Abschlags von mindestens 10 %, mindestens jedoch CHF 10.–.

2.1 Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl ist spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin mitzuteilen. Wird danach eine kleinere Teilnehmerzahl gemeldet, wird die bestellte Menge verrechnet.

2.2 Veranstaltungszeiten und Zuschläge

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten und stimmt Pure Taste der Abweichung zu, kann die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung gestellt werden, es sei denn, Pure Taste trifft ein Verschulden. Für Veranstaltungen wird ab Mitternacht ein Nachtzuschlag von CHF 180.– pro angefangene Stunde verrechnet.

2.3 Zahlung

Die Restzahlung wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten Ziff. 1.5 und 1.6.

2.4 Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung (Form und Anrechnung gemäss Ziff. 1.7) werden je Buchung folgende Anteile der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt:

  • Eingang mindestens 6 Wochen (42 Tage) vor der Veranstaltung: 10 % der vereinbarten Leistungen
  • Eingang danach bis 3 Wochen (21 Tage) vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen
  • Eingang danach bis 2 Wochen (14 Tage) vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • Eingang danach bis 1 Woche (7 Tage) vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Leistungen
  • Eingang danach: 100 % der vereinbarten Leistungen

3.1 Anmeldung

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite erfolgen. Die Teilnahme gilt als bestätigt mit schriftlicher Zusage und Eingang der Kursgebühr (Ziff. 1.3).

3.2 Kurskosten

Die Kurskosten sind dem jeweiligen Kursangebot zu entnehmen. Die Kursgebühr umfasst den Kochkurs, das Essen und die Rezepte.

3.3 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt im Voraus, in bar oder gemäss Rechnung mit angegebenem Zahlungsziel. Die Zahlung hat vor Kursbeginn zu erfolgen. Bei ausstehender Kursgebühr bleibt der Restbetrag auch bei Stornierung oder Nichterscheinen geschuldet, soweit nach Ziff. 3.6 keine Erstattung erfolgt. Im Übrigen gilt Ziff. 1.6.

3.4 Kursinhalt

Pure Taste behält sich Programmänderungen innerhalb der Kurszielsetzung vor, beispielsweise den Austausch einzelner Menübestandteile, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.

3.5 Umbuchung und Übertragung

Bei Umbuchung des Kurstermins kann nach Verfügbarkeit ein anderer Kurs belegt werden. Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist mit Vorankündigung möglich.

3.6 Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung der Teilnahme (Form gemäss Ziff. 1.7) gilt:

  • Eingang mindestens 21 Tage vor Kursbeginn: Erstattung der Kursgebühr abzüglich CHF 10.– Bearbeitungsgebühr
  • Eingang danach bis 14 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 50 % der Kursgebühr
  • Eingang danach sowie Nichterscheinen am Kurstag: keine Erstattung der Kursgebühr

3.7 Kursabsage durch Pure Taste

Es gilt Ziff. 1.8.

4.1 Mietobjekt
KochRaum, Baslerstrasse 73, 8048 Zürich, inklusive Küche, Mobiliar, Geschirr, Table Top und technischer Ausstattung.

4.2 Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Die Vermietung erfolgt tageweise. Mietbeginn und Mietende richten sich nach der Buchungsbestätigung. Auf- und Abbau haben innerhalb der Mietdauer zu erfolgen. Übergabe und Rückgabe werden in einem kurzen Protokoll festgehalten. Vorbestehende Mängel sind bei der Übergabe zu vermerken. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übernommen.

4.3 Personenzahl
Die maximale Personenzahl beträgt 20 Personen. Bei Überschreitung ist die Vermieterin berechtigt, weiteren Personen den Zutritt zu verweigern.

4.4 Zahlung
Die Leistungen werden dem Mieter nach der Veranstaltung mit Schlussrechnung fakturiert. Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Anzahlungen richten sich nach Ziff. 1.5.

4.5 Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter haftet für das Abhandenkommen von Mobiliar und Einrichtung (Küchenausstattung, Sofas, Stühle, Tische, Beleuchtung, Audioanlage, Table Top etc.) sowie für alle Beschädigungen am Mietobjekt und am Mobiliar, die durch ihn, sein Personal, beigezogene Dritte oder seine Gäste verursacht werden. Alle im Rahmen der Vermietung verursachten Schäden und Folgeschäden werden dem Mieter gemäss Ziff. 1.10 in Rechnung gestellt. Dem Mieter wird empfohlen, über eine Privat- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen.

4.6 Reinigung
Bodenreinigung. Die Bodenreinigung wird in jedem Fall durch die Pure Taste GmbH ausgeführt und dem Mieter nach Aufwand zu CHF 60 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Endreinigung. Die übrige Endreinigung wird durch die Pure Taste GmbH ausgeführt und dem Mieter nach Aufwand zu CHF 60 pro Stunde in Rechnung gestellt, sofern der Mieter sie nicht selbst übernimmt.
Eigenreinigung durch den Mieter. Übernimmt der Mieter die Endreinigung (ausgenommen Bodenreinigung) selbst, gilt:
a) Möbel und Dekoration sind an den Ort zurückzustellen, an dem sie vorgefunden wurden.
b) Armaturen und Chromstahlflächen sind ausschliesslich mit den von der Pure Taste GmbH zur Verfügung gestellten Produkten zu reinigen und gemäss Instruktion zu polieren. Scheuernde Reinigungsmittel, Scheuerschwämme, Bürsten und vergleichbare kratzende Hilfsmittel sind untersagt.
c) Utensilien, Geräte, Geschirr, Gläser und Besteck sind vollständig gereinigt, poliert und wie vorgefunden an ihren Ursprungsort zurückzustellen.
Nachreinigung. Entspricht die Eigenreinigung nicht den vorstehenden Anforderungen, nimmt die Pure Taste GmbH die Nachreinigung vor und stellt sie dem Mieter nach Aufwand zu CHF 60 pro Stunde in Rechnung.

4.7 Speisenzubereitung und geruchsintensive Speisen
Die Zubereitung am Tisch mit Tischgeräten (Öfen, Rechauds, Tischgrills, Fritteusen) sowie die Zubereitung stark geruchsintensiver Speisen (Käsefondue, Raclette, Fondue Chinoise und Bourguignonne) benötigen die vorgängige Zustimmung der Vermieterin. Der dadurch anfallende zusätzliche Reinigungs- und Lüftungsaufwand wird nach Ziff. 4.6 in Rechnung gestellt.

4.8 Lebensmittel und Verbrauchsmaterial
Lebensmittel und Verbrauchsmaterial der Pure Taste GmbH dürfen nur nach vorgängiger Rücksprache verwendet werden. Verbrauchte Lebensmittel werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt oder sind gleichwertig zu ersetzen. Nicht verbrauchte Lebensmittel und Materialien sind an den ursprünglichen Ort zurückzustellen.

4.9 Abfall und Leergut
Der gesamte Abfall und das Leergut müssen selber mitgenommen und entsorgt werden. Andernfalls erfolgt die Entsorgung durch die Pure Taste GmbH. Der Aufwand wird dem Mieter zu CHF 60 pro Stunde zuzüglich Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.

4.10 Lärmemissionen
Ausserhalb des Gebäudes darf keine Musik abgespielt werden. Ab 22:00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Vorschriften der Stadt Zürich zur Nachtruhe sind einzuhalten.

4.11 Rauchen
Der KochRaum ist ein Nichtraucherobjekt. Das Rauchen, einschliesslich E-Zigaretten und Vaporizer, ist ausschliesslich im Aussenbereich gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Mieter die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

4.12 Dekoration, Kerzen und offenes Feuer
Befestigungen an Wänden, Decken und Mobiliar (Nägel, Schrauben, Klebstoffe) sind nur mit vorgängiger Zustimmung der Vermieterin zulässig. Konfetti und vergleichbare Kleinstreuartikel sind untersagt. Kerzen und offenes Feuer jeder Art sind untersagt, einschliesslich Geräten mit Brennpaste oder Brennsprit.

4.13 Untervermietung
Die Untervermietung oder entgeltliche Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist untersagt.

4.14 Zutrittsrecht
Die Vermieterin bzw. eine von ihr bezeichnete Person ist berechtigt, das Mietobjekt während der Mietdauer jederzeit zu betreten.

4.15 Stornierung durch den Mieter
Bei Stornierung (Form und Anrechnung gemäss Ziff. 1.7) werden je Buchung folgende Anteile der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt:

  • Eingang mindestens 6 Wochen (42 Tage) vor der Veranstaltung: keine Kosten
  • Eingang danach bis 2 Wochen (14 Tage) vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Leistungen
  • Eingang danach: 100 % der vereinbarten Leistungen

4.16 Rücktritt durch die Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei:
a) Zahlungsverzug des Mieters trotz Mahnung mit Nachfrist,
b) wesentlicher Verletzung dieser Mietbedingungen,
c) behördlicher Anordnung, oder
d) begründeter Annahme, dass die Veranstaltung Personen, das Mietobjekt oder den Ruf der Vermieterin erheblich gefährdet
Ist der Rücktritt vom Mieter zu vertreten (lit. a, b, d), gilt Ziff. 4.14 sinngemäss. Andernfalls werden dem Mieter keine Kosten in Rechnung gestellt.

4.17 Unbenutzbarkeit
Wird das Mietobjekt ohne Verschulden der Vermieterin unbenutzbar (insbesondere höhere Gewalt, technische Defekte, behördliche Anordnung), entfällt die Zahlungspflicht des Mieters für nicht erbrachte Leistungen. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Ersatz von Folgekosten oder Bereitstellung einer Ersatzlokalität, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt Ziff. 1.9.

5.1 Änderungen

Änderungen dieser AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preise bleiben vorbehalten. Massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Version ist unter https://kochraum.ch/agb/ einsehbar. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

5.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

5.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Zürich, August 2026

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